
Der U-Wert einer Altbau-Außenwand liegt meist zwischen 1,2 und 1,8 W/(m²K), bei Fachwerk bis 2,0. Wird die Wand im Zuge einer Änderung gedämmt, verlangt das Gesetz höchstens 0,24, die BEG-Förderung höchstens 0,20. Die Tabelle weiter unten stellt Bestandswert, Gesetzeswert und Förderwert je Bauteil nebeneinander.
Hinweis: Die Zahlen dienen der Orientierung und ersetzen weder eine Energieberatung noch eine Prüfung des Einzelfalls. Für Förderanträge und Nachweise sind die jeweils aktuellen Richtlinien und die Datenblätter der verwendeten Produkte maßgeblich.
Was der U-Wert ist und wie man ihn rechnet
Der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) gibt an, wie viel Wärme pro Quadratmeter Bauteilfläche und Kelvin Temperaturunterschied hindurchgeht. Die Einheit lautet W/(m²K). Je kleiner der Wert, desto besser dämmt das Bauteil.
Berechnet wird er nach DIN EN ISO 6946 als Kehrwert der Summe aller Widerstände: U = 1 / (Rsi + Σ d/λ + Rse). Dabei ist d die Schichtdicke in Metern und λ die Wärmeleitfähigkeit des Baustoffs in W/(mK). Rsi und Rse sind die Übergangswiderstände an der Innen- und Außenseite. Nach den üblichen Normwerten betragen sie bei einer Wand (horizontaler Wärmestrom) 0,13 und 0,04 m²K/W. Bei Wärmestrom nach oben gilt für Rsi 0,10, bei Wärmestrom nach unten 0,17 m²K/W. Das spielt vor allem bei Decken und Böden eine Rolle.
Für nachträgliche Dämmung gibt es eine Abkürzung. Im bekannten Alt-U-Wert stecken die Übergangswiderstände bereits, deshalb genügt: 1/U_neu = 1/U_alt + d/λ. Dieser Zusammenhang steht auch in der Bekanntmachung zur Datenaufnahme im Wohngebäudebestand (2020).
Rechenbeispiel Außenwand
Eine Wand mit U_alt = 1,4 erhält 14 cm Dämmung mit λ = 0,035 W/(mK):
- 1/1,4 = 0,714 m²K/W
- 0,14 m / 0,035 = 4,0 m²K/W
- U_neu = 1 / (0,714 + 4,0) = 0,212 W/(m²K)
Das erfüllt die gesetzlichen 0,24, verfehlt aber die BEG-Anforderung von 0,20 knapp. Für 0,20 sind 1/0,20 = 5,0 und damit 4,29 m²K/W Dämmwiderstand nötig, also 15,0 cm bei λ = 0,035.
U-Wert-Tabelle: Bestand nach Baujahr und Bauteil
Die folgenden Werte sind Richtwerte, keine Messergebnisse. Die Fensterwerte stammen aus den amtlichen Pauschalwerten der Bekanntmachung vom 08.10.2020 (BAnz AT 04.12.2020 B1), die Wandwerte nach heiznorm.de und der Bekanntmachung (Mauerwerk 1,2–1,8, Fachwerk 1,5–2,0). Die Werte für Keller und Boden streuen stark, weil Bauweise und Baujahr den Aufbau mehr bestimmen als die Jahreszahl allein.
| Bauteil | Typischer Bestandswert | Hinweis |
|---|---|---|
| Außenwand, Mauerwerk ungedämmt | 1,2–1,8 W/(m²K) | Richtwert nach Bekanntmachung 2020, streut je nach Aufbau |
| Fachwerk-/Holzwand | 1,5–2,0 W/(m²K) | Bekanntmachung 2020 |
| Kellerdecke/Bodenplatte vor 1978 | ca. 1,50 W/(m²K) | ungedämmt, Richtwert |
| Bodenplatte vor 2000 | 1,00–1,80 W/(m²K) | ungedämmt, Richtwert |
| Holzbalkendecke | ca. 1,0 W/(m²K) | Richtwert |
| Stahlbetondecke der 1950er | ca. 2,3 W/(m²K) | Richtwert |
| Fenster, Holz einfach verglast | Uw 5,0 W/(m²K) | Bekanntmachung 2020 |
| Fenster, Holz mit Isolierverglasung bis 1994 | Uw 2,7 W/(m²K) | Bekanntmachung 2020 |
| Fenster, Kunststoff bis 1994 | Uw 3,0 W/(m²K) | Bekanntmachung 2020 |
| Fenster ab 2002 | Uw 1,5 W/(m²K) | Bekanntmachung 2020 |
Daraus folgt die Antwort auf die Frage nach 40 Jahre alten Fenstern: Je nach Rahmenmaterial und Verglasung liegt der Uw-Wert bei etwa 2,7 bis 3,0 W/(m²K), bei Einfachverglasung deutlich höher. Wer den Wert für ein bestimmtes Gebäude braucht, sollte nicht pauschal mit Tabellenwerten rechnen, sondern Bauteilaufbau oder Herstellerdaten heranziehen.
Gesetzliche Höchstwerte nach Anlage 7 GModG
Das GEG wurde zum 29.07.2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Die Anforderungen an bestehende Gebäude bei Änderungen stehen nun in § 36 (früher § 48 GEG), die Nachrüstpflicht in § 35. Die Höchstwerte stehen in Anlage 7. Sie gelten, wenn ein Bauteil im Zuge einer Änderung erneuert oder gedämmt wird, nicht als allgemeine Pflicht zur Sanierung.
Nach § 36 GModG entfällt die Anforderung, wenn die Änderung nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betrifft. Ist die Dämmdicke technisch begrenzt, gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dicke mit λ = 0,035 W/(mK) eingebaut wird.
Die Werte für Wohngebäude im Überblick:
- Außenwand: 0,24 W/(m²K)
- Dach und oberste Geschossdecke: 0,24 W/(m²K), Flachdach bei Ersatz der Abdichtung 0,20 W/(m²K)
- Fenster: Uw 1,3 W/(m²K)
- Fußbodenaufbau auf der beheizten Seite bei Erneuerung (Nr. 6c): 0,50 W/(m²K)
- Wände und Decken gegen Erdreich oder unbeheizte Räume (Nr. 6a/6b): 0,30 W/(m²K)
Zwei Einschränkungen gelten für diese Liste. Der Wert 0,30 für Nr. 6a/6b ist nur aus Auszügen des Gesetzestexts übernommen. Außerdem nennt ein Bundestagsentwurf (Drucksache 21/6278 vom 08.06.2026) eine geänderte Anlage 7 mit unter anderem 0,28 für die Außenwand und 0,35 für Bauteile gegen Erdreich. Ob diese Fassung in Kraft ist, ist offen. Vor einer Planung sollte der aktuelle Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de geprüft werden.
Förderwerte der BEG im Vergleich zum Gesetz
Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BAFA) knüpft an strengere technische Mindestanforderungen. Nach der BEG-EM-Richtlinie (Fassung 17.07.2026) gelten die folgenden Werte. Sie sollten vor einem Antrag gegen den aktuellen Richtlinientext geprüft werden.
| Bauteil | Bestand typisch | GModG-Höchstwert | BEG-Mindestanforderung |
|---|---|---|---|
| Außenwand | 1,2–1,8 W/(m²K) | 0,24 W/(m²K) | 0,20 W/(m²K) |
| Dach/oberste Geschossdecke | – | 0,24 W/(m²K) | 0,14 W/(m²K) |
| Fenster (Uw) | 2,7–3,0 W/(m²K) bis 1994 | 1,3 W/(m²K) | 0,95 W/(m²K) |
| Kellerdecke/Boden gegen Erdreich | 1,0–1,8 W/(m²K) | 0,30 W/(m²K) (Nr. 6a/6b) | 0,25 W/(m²K) |
| Fußbodenerneuerung (Nr. 6c) | wie Keller/Boden | 0,50 W/(m²K) | 0,25 W/(m²K), sofern der Fußboden an Erdreich oder Keller grenzt |
Die Tabelle zeigt, wo die Lücke zwischen Pflicht und Förderung am größten ist: beim Dach (0,24 gegenüber 0,14) und beim Fußboden (0,50 gegenüber 0,25). Wer ohnehin dämmt und fördern lassen will, prüft deshalb vor der Planung, ob sich die Mehrdicke für den Förderwert lohnt; sie ist beim Dach erheblich und beim Fußboden etwa doppelt so groß wie für den Gesetzeswert.
Zur Förderung selbst: Der Grundfördersatz für die Gebäudehülle beträgt laut BAFA 15 %, bei kleinen Einzelmaßnahmen unter 30.000 € kann die Steuerermäßigung nach § 35c EStG (20 %, höchstens 40.000 € je Gebäude, verteilt auf drei Jahre, nur für selbst genutzte Gebäude) günstiger sein, weil der iSFP-Bonus erst auf den Anteil über 30.000 € wirkt. Beides lässt sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren.
Dämmdicke aus dem U-Wert: Rechenbeispiele
Aus 1/U_neu = 1/U_alt + d/λ folgt die nötige Dämmdicke: d = λ × (1/U_Ziel − 1/U_alt). Für eine Außenwand mit U_alt = 1,4 ergibt das folgende Mindestdicken in Zentimetern:
| Ziel-U-Wert | λ 0,035 | λ 0,040 | λ 0,045 |
|---|---|---|---|
| 0,24 W/(m²K) | 12,1 cm | 13,8 cm | 15,5 cm |
| 0,20 W/(m²K) | 15,0 cm | 17,1 cm | 19,3 cm |
| 0,14 W/(m²K) | 22,5 cm | 25,7 cm | 28,9 cm |
Rechenweg für die Zelle „0,24 / λ 0,035“: 1/0,24 = 4,167; 1/1,4 = 0,714; Differenz 3,452 m²K/W; mal 0,035 ergibt 0,121 m, also 12,1 cm. Die übrigen Zellen folgen nach demselben Muster.
Typische Wärmeleitfähigkeiten (Bandbreiten, maßgeblich ist stets der Bemessungswert im Datenblatt): Mineralwolle 0,032–0,040, Holzfaser 0,038–0,042, PIR 0,022–0,026, EPS 0,032–0,040, XPS 0,030–0,038 W/(mK). Die Frage, wie viel 10 cm Dämmung bringen, lässt sich damit direkt beantworten: Bei λ = 0,035 liefern 10 cm einen zusätzlichen Widerstand von 2,86 m²K/W. Aus U_alt = 1,4 wird so U_neu = 1 / (0,714 + 2,857) = 0,28 W/(m²K).
Kellerdecke und Boden
Für eine ungedämmte Kellerdecke mit U_alt = 1,0 ergibt sich für das BEG-Ziel 0,25 ein Dämmwiderstand von 3,0 m²K/W. Das entspricht bei λ = 0,035 rund 10,5 cm, bei λ = 0,040 rund 12,0 cm und bei PIR mit λ = 0,023 rund 6,9 cm. Für 0,30 genügen etwa 8,2 cm bei λ = 0,035. Ist die Decke schlechter (U_alt = 1,5 oder 2,3), steigt der Bedarf auf etwa 11,7 bis 12,5 cm. Für 0,25 sind etwa 10–13 cm bei λ 0,035 nötig, für 0,30 etwa 8–10 cm. Das passt zu gängigen Angaben von 10–14 cm.
Bei der Fußbodenerneuerung nach Nr. 6c genügen für 0,50 meist 4–6 cm, weil weniger Widerstand fehlt. Der Fußboden im Altbau hat dabei eigene Probleme (Aufbauhöhe, Türanschlüsse, mögliche Altlasten wie asbesthaltige Bodenbeläge). Sie erschweren die Planung und müssen im Einzelfall geklärt werden.
Fenster: Ug, Uf, Uw
Bei Fenstern werden drei Werte unterschieden. Ug beschreibt nur die Verglasung, Uf den Rahmen, Uw das gesamte Fenster einschließlich Randverbund. Gesetz und Förderung verlangen den Uw-Wert, nicht den oft beworbenen Ug-Wert. Ein Fenster mit sehr guter Dreifachverglasung kann wegen eines schlechten Rahmens beim Uw deutlich schlechter abschneiden. Maßgeblich ist deshalb die Angabe Uw im Datenblatt oder Nachweis des Herstellers.
Die Anforderungen im Überblick: gesetzlich Uw 1,3 W/(m²K) bei Änderung, BEG-förderfähig Uw 0,95 W/(m²K). Für Dachflächenfenster gelten gesonderte Werte, die vor einer Planung im Gesetzestext nachzulesen sind.
Häufige Fragen
Was ist ein sehr guter U-Wert?
Das hängt vom Bauteil ab. Für eine Außenwand erfüllt 0,20 W/(m²K) die BEG-Mindestanforderung, für das Dach liegt sie bei 0,14. Je niedriger der Wert, desto besser; die Förderwerte markieren dabei das übliche Qualitätsniveau, niedrigere Werte erfordern größere Dämmdicken.
Wie viel bringt 10 cm Dämmung?
Bei λ = 0,035 W/(mK) erhöhen 10 cm den Wärmewiderstand um 2,86 m²K/W. Eine Wand mit U_alt = 1,4 kommt damit auf etwa 0,28 W/(m²K), erfüllt also das gesetzliche Ziel von 0,24 noch nicht.
Wie hoch ist der U-Wert für 24 cm Mauerwerk?
Einen pauschalen Einzelwert für 24 cm gibt es nicht. Ungedämmte Außenwände im Bestand liegen nach den Richtwerten bei 1,2 bis 1,8 W/(m²K), der genaue Wert hängt von Stein und Putz ab. Er lässt sich mit der Formel oben aus den λ-Werten der Schichten berechnen.
Wie kann der U-Wert selbst berechnet werden?
Mit U = 1 / (Rsi + Σ d/λ + Rse). Schichtdicke in Metern durch λ teilen, alle Ergebnisse samt Übergangswiderständen addieren und den Kehrwert bilden. Für nachträgliche Dämmung reicht 1/U_neu = 1/U_alt + d/λ.
Gibt es einen kostenlosen U-Wert-Rechner?
Für die Praxis genügt die Formel oben und ein Taschenrechner, sofern Dicke und Bemessungs-λ der Schichten bekannt sind.
Welchen U-Wert haben 40 Jahre alte Fenster?
Nach den Pauschalwerten der Bekanntmachung 2020 liegen Fenster mit Isolierverglasung bis 1994 bei Uw 2,7 (Holz) bis 3,0 W/(m²K) (Kunststoff). Fenster ab 2002 werden pauschal mit 1,5 angesetzt.
Fazit
Die U-Wert-Tabelle zeigt drei Ebenen, die oft vermischt werden: Der Bestandswert beschreibt, was das Bauteil heute leistet, der Gesetzeswert nach Anlage 7 GModG, was bei einer Änderung mindestens erreicht werden muss, und der BEG-Wert, was für den Zuschuss nötig ist. Bauherren sollten vor der Planung den aktuellen Wortlaut von Anlage 7 prüfen und die Dämmdicke mit dem Bemessungs-λ des gewählten Produkts rechnen. Wer fördern lassen will, muss auf den Förderwert planen: bei der Außenwand etwa 15 cm statt 12 cm (Annahme U_alt 1,4 und λ 0,035). Pauschale Tabellenwerte sind kein Ersatz für eine Beratung, weil Bestandswerte stark streuen.
Quellen
- BMJ / lxgesetze.de · Anlage 7 GModG · Abruf 07/2026
- BMJ · § 36 GModG · Abruf 07/2026
- buzer.de · Anlage 7 GModG (G. v. 23.07.2026) · Abruf 07/2026
- Deutscher Bundestag · Drucksache 21/6278 · Abruf 06/2026
- heiznorm.de · U-Wert-Tabellen nach Bekanntmachung 2020 · Abruf 2026
- Lampe und Team · Förder-U-Werte nach BEG-EM · Abruf 07/2026
- BAFA · Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle · Abruf 07/2026
- enter.de · U-Wert und Wärmedurchgangskoeffizient (Zitat DIN EN ISO 6946) · Abruf 2026


